Bullen angehalten. Die meinen das meine Rückleuchten nicht erlaubt sein. Durch das Lasieren der Rückleuchten geht Leuchtkraft verloren. Bedarfsfall kannst Du immerhin eine ABE mit zertifizierter Lichtdurchlässigkeit vorzeigen. Es haben ja schon ein paar Leute hier im Forum die Rückleuchten Foliert. Eine Lasierte Rückleuchte ist nahezu nie wieder rückstandsfrei in den originalzustand versetzbar! Geldstrafe sind fällig und Auto will Zullasungstelle zum Beschau bekommen- sonst wollen mir Betriebserlaubnis zwicken. Leuten bestätigen hab lassen das man alles noch recht gut erkennt. Rückleuchten habe habe ich andauernd wackler in der rechten Blinkerbirne. VZO nicht erlaubt - kann in der Regel aber ohne Probleme beim TüV eingetragen werden.
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